Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen um mitmachen zu können?

 

In die Jugendfeuerwehr können, rein rechtlich, Mädchen und Jungen im Alter vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. 

Manche Jugendfeuerwehren haben das Eintrittsalter auch auf 8 oder 10 Jahre erhöht. Hier sollte man sich noch einmal direkt bei seiner Jugendfeuerwehr vor Ort vergewissern. 

 

Mit Vollendung des 16. Lebensjahres besteht bereits die Möglichkeit, mit Einverständnis der Eltern, in die Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehr aufgenommen zu werden und die Grundausbildung: „Truppmann/-frau“ zu beginnen.

 

Kinder und Jugendliche mit Handicap sind bei der Jugendfeuerwehr ebenso herzlich willkommen. Auch mit Einschränkungen ist eine Teilnahme an der Jugendfeuerwehr in der Regel möglich. Auf die besonderen Bedürfnisse des Mitgliedes wird der Umfang indem es gefordert und gefördert werden kann oder darf, angepasst.